Im Unterschied zu einer Reihengrabstelle darf jederzeit das Nutzungsrecht verlängert werden. Folgende Wahlgrabstätte stehen zur Wahl:
Auf dieser Grabstätte können 2 Särge und bis zu 4 zusätzliche Urnen beigesetzt werden.
Außerdem besteht eine Heckenpflicht. Die Hecke muss hinter dem Grabstein gepflanzt werden.
Die Pflege wird, wenn nicht anders vereinbart komplett von den Angehörigen übernommen. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit mit dem Friedhof einen
Pflegevertrag abzuschließen. Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Variante 1: jährliche Verlängerung möglich (jährliche Bezahlung)
Variante 2: Stiftungsvertrag über mehrere Jahre oder bis zum Ablauf der Ruhezeit. (Einmalzahlung direkt nach Abschluss des Vertrages).
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft und muss ein
Mindestmaß von 65 / 45 / 12cm haben (stehend).
Auf dieser Grabstätte können 2 Särge und bis zu 4 zusätzliche Urnen beigesetzt werden.
Die Pflege wird zum Teil vom Friedhof übernommen.
Darin enthalten ist:
• Das Rasenmähen,
• Rasenkantenschnitt um den Grabstein 2x im Jahr,
• Hochsetzen des Grabsteines alle zwei Jahre
Alle weiteren Pflegewünsche der Grabnutzungsberechtigten können in
einem Grabpflegevertrag vereinbart werden. Die Kosten dafür
erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Zudem dürfen je Grabstätte eine Blumenvase und eine Schale von bis zu 30cm hingestellt werden.
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft gekauft und muss die Maße
50 / 40 / 12cm haben (liegend).
Auf dieser Grabstätte können 2 Särge und zusätzlich bis zu 4 Urnen beigesetzt werden (unabhängig von der Reihenfolge).
Die Grabstätte (ca. 1 x 1 m groß) wird vom Friedhof mit einer Steinkante eingefasst.
Die Pflege wird grundsätzlich vom Friedhof übernommen (im Preis inbegriffen). Darin enthalten ist:
• Das Rasenmähen,
• Rasenkantenschnitt um den Grabstein 2x im Jahr,
• Bepflanzung mit Waldsteinien (Bodendecker)
• Pflege alle 4 Wochen
Auf Wunsch, können die Grabnutzungsberechtigten die Pflege auch selbst übernehmen. Dabei ist zu beachten: Die durch die alternative Bepflanzung und eigene Grabpflege zusätzlich
entstehenden Kosten sind vom Grabnutzungsberechtigen zu tragen. Eine Erstattung von Gebühren findet in diesem Fall nicht statt.
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße
65 / 45 / 12cm haben (stehend).