Die Ruhezeit einer Urne beträgt 20 Jahre. Jedoch gibt es auf dem Friedhof Eddelak eine Ausnahme, nämlich auf dem Rasenwahlgrab mit Pflanzbeet. Hier beträgt die erste Ruhezeit immer 30 Jahre. Bei jeder weiteren zusätzlichen Urnenbeisetzung beträgt die Ruhezeit dann wieder 20 Jahre.
Die Grabstätte (ca. 1 x 1 m groß) wird vom Friedhof mit einer Steinkante eingefasst.
Die Pflege wird, wenn nicht anders vereinbart komplett von den Angehörigen übernommen.
Es besteht jedoch immer die Möglichkeit mit dem Friedhof einen Pflegevertrag abzuschließen. Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Variante 1: Jährliche Verlängerung möglich (jährliche Bezahlung)
Variante 2: Stiftungsvertrag über mehrere Jahre oder bis zum Ablauf der Ruhezeit. (Einmalzahlung direktnach Abschluss des Vertrages).
Der Stein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße 50 / 40 / 12cm haben.
Oberhalb der Grabstätte ist eine gepflasterte Abstellmöglichkeit für Blumen oder Gestecke.
Die Pflege wird zum Teil vom Friedhof übernommen.
Darin enthalten ist:
• Das Rasenmähen,
• Rasenkantenschnitt um den Grabstein 2x im Jahr,
• Hochsetzen des Grabsteins alle zwei Jahre.
Der Stein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße 50 / 40 / 12cm haben.
Auf dieser Grabstätte kann nur eine Urne beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte läuft automatisch nach Ende der Ruhezeit aus.
Die Pflege wird grundsätzlich vom Friedhof übernommen (im Preis
inbegriffen).
Darin enthalten ist:
• Das Rasenmähen,
• Rasenkantenschnitt um den Grabstein 2x im Jahr,
• Hochsetzen des Grabsteines alle zwei Jahre
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße
50 / 40 / 12cm haben (liegend).
Es ist eine Urnenwahlgrabstätte für zwei Urnen, welche unter einem Baum kreisförmig angelegt ist.
Die Pflege wird komplett vom Friedhof übernommen.
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße
50 / 40 / 12cm haben (liegend).
Es ist eine Urnenwahlgrabstätte für eine, oder zwei Urnen, welche in einer mit Rosen bepflanztem Gemeinschaftsgrabfläche beigesetzt wird.
Die Pflege wird komplett vom Friedhof übernommen.
Auf einen Grabstein wird zur Gunsten einer Bronzeplatte an der
Gemeinschaftssteele verzichtet. Die Platte wird bei der Friedhofsverwaltung in Auftrag gegeben.
Auf dieser Grabstätte können bis zu 4 Urnen zusätzlich und 2 Särge beigesetzt werden (unabhängig von der Reihenfolge).
In der Regel haben Urnen eine Ruhezeit von 20 Jahren. Die erste Urne, die auf
dieser Grabstätte bestattet wird, muss jedoch für 30 Jahre gekauft werden. Die Grabstätte (ca. 1 x 1 m groß) wird vom Friedhof mit einer Steinkante eingefasst.
Die Pflege wird grundsätzlich vom Friedhof übernommen (im Preis inbegriffen). Darin enthalten ist:
• Das Rasenmähen,
• Rasenkantenschnitt um den Grabstein 2x im Jahr,
• Bepflanzung mit Waldsteinien (Bodendecker)
• Pflege alle 4 Wochen
Auf Wunsch, können die Grabnutzungsberechtigten die Pflege auch selbst übernehmen. Dabei ist zu beachten: Die durch die alternative Bepflanzung und eigene Grabpflege zusätzlich
entstehenden Kosten sind vom Grabnutzungsberechtigen zu tragen. Eine Erstattung von Gebühren findet in diesem Fall nicht statt.
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße
65 / 45 / 12cm haben (stehend).
Auf dieser Gemeinschaftsgrabstätte wird eine Urne beigesetzt. Nach der Trauerfeier findet keine direkte Beisetzung statt.
Diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt anonym und unter Ausschluss der Angehörigen.
Das Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht verlängert werden. Die Grabstätte läuft automatisch nach Endeder Ruhezeit aus.
Die Pflege wird komplett vom Friedhof übernommen. Es dürfen jedoch je Grabstätte eine Blumen-vase und eine Schale von bis zu 30 cm hingestellt werden.