Bei einer Reihengrabstätte wird das Nutzungsrecht nicht verlängert. Die Grabstätte läuft
automatisch nach dem Ende der Ruhezeit aus.
Auf dieser Grabstätte kann nur ein Sarg beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte läuft automatisch nach Ende der Ruhezeit aus.
Die Pflege wird, wenn nicht anders vereinbart komplett von den Angehörigen übernommen. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit mit dem Friedhof einen Pflegevertrag
abzuschließen. Die Kosten hierfür erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Variante 1: jährliche Verlängerung möglich (jährliche Bezahlung)
Variante 2: Stiftungsvertrag über mehrere Jahre oder bis zum Ablauf der Ruhezeit. (Einmalzahlung direkt nach Abschluss des Vertrages)
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße
50 / 40 / 12cm haben (liegend).
Auf dieser Grabstätte kann nur ein Sarg beigesetzt werden.
Das Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht verlängert werden.
Die Grabstätte läuft automatisch nach Ende der Ruhezeit aus.
Die Pflege wird grundsätzlich
vom Friedhof übernommen. (Im Preis
inbegriffen)
Darin enthalten ist:
• Das Rasenmähen,
• Rasenkantenschnitt um den Grabstein 2x im Jahr,
• Hochsetzen des Grabsteines alle zwei Jahre
Der Grabstein wird beim Steinmetz gekauft und muss die Maße
50 / 40 / 12cm haben (liegend).